Massenbeschränkungen

Meist sind die Massenbeschränkungen als Zusatzschild unter dem Verkehrsschild “Verbot für Kraftfahrzeuge” aufgestellt. Das Verbot gilt für die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugmaschinen und Anhänger. Die Massenbeschränkungen gibt es in 3,5 t; 5,5 t; 7,5 t und 10 t. Die Achslast ist die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird. Die technisch zulässige Achslast ist die, die unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung und Vorschriften nicht überschritten werden darf. Ein Fahrzeug darf eine bestimmte Strecke, Straße oder Brücke nicht befahren, wenn das Fahrzeug die angegebene Masse auf dem Verkehrsschild überschreitet. Als Führer eines Kraftfahrzeuges ist man verpflichtet, die Werte zu kennen und aufgrund des aktuellen, tatsächlichen Gewichts entscheiden zu können, ob man die Straße, Strecke, Brücke befahren darf oder nicht.

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